Nutzungsbedingungen
Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin egal welchen Geschlechts (m/w/d) wird im nachfolgenden Text des Vertrages „Auftraggeber“ genannt.
Der o.g. Auftraggeber bestätigt hiermit die Buchung, die Absicht zur Durchführung eines 1:1-Schlafcoachings und die Zusammenarbeit für einen definierten Zeitraum zu den nachfolgenden Konditionen.
Das Ziel des 1:1 Schlafcoaching ist u.a. eine Verbesserung der aktuellen Schlafsituation des Kindes der o.g. Vertragspartner. Das Gespräch beruht auf Kooperation und Gegenseitigem Vertrauen.
Mit dem Kauf erklärt sich der Auftraggeber mit den Vertragsbedingungen des Schlafcoachings (den nachfolgenden Punkten) und mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Schlafcoachings einverstanden.
§1. Gegenstand des Vertrages
§1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Vereinbarung eines 1:1 Schlafcoachings und oder Schlafberatung des Kunden zu seinem Anliegen bezüglich der Schlafsituation von Babys und Kleinkindern.
§1.2 Die Schlafcoachin erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen.
Die durch die Schlafcoachin gefertigten Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Auftraggebers vor und ersetzen die persönliche Entscheidung nicht.
§2. Verantwortung der Schlafcoachin
§2.1 Die Schlafcoachin verpflichtet sich, keine Informationen über den Auftraggeber an Dritte weiterzugeben. Die ihr anvertrauten Informationen werden ausschließlich zu Zwecken des hier festgelegten vertraglichen Rahmens verarbeitet und verwendet.
§2.2 Die Schlafcoachin nutzt nach bestem Wissen und Gewissen die ihm zur Verfügung stehenden Methoden und Interventionsmöglichkeiten zum besten Nutzen des Auftraggebers. Die Schlafcoachin wird die Methoden und Interventionsmöglichkeiten zu jedem Zeitpunkt des Coachings erläutern und transparent gemacht.
§2.3 Sollte die Schlafcoachin sich selbst nicht mehr in der Lage dazu sehen, das Coaching fachgerecht zu dem vereinbarten Ziel zu führen,wird er dem Kunden einen anderen Coach oder einen anderen geeigneten Spezialisten nennen. Bis dahin angefallende Hornorare sind davon unabhängig zu zahlen.
§2.4 Die durch die Schlafcoachin gefertigten Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Auftraggebers vor und ersetzen die persönliche Entscheidung nicht. Die Schlafcoachin ist im Interesse des Kunden verpflichet, den Kunden nicht im eigenen Interesse zu beinflussen. Ihre Aufgabe besteht darin, den Kunden zu stärken und zur Selbsthilfe zu befähigen und ihm die damit verbunden möglichen Lösungsansätze offenzulegen.
§2.5 Die Coaching leistet Hilfestellung und gibt Impulse, sie ist bemüht, dem Kunden motivierend zur Seite zu stehen. Es ist nicht ihre Aufgabe Entscheidungen für den Kunden zu treffen. Der Erfolg wird nicht von der Coachin garantiert, da er maßgäblich an eine aktive Prozessteilnahme des Kunden gebunden ist.
§2.6 Während des Coachings wird durch die Schlafcoachin ein Protokoll geführt, um Fortschritt zu dokumentieren. Der Auftraggeber hat zu jeder Zeit Einsicht in dieses Protokoll.
§3. Verantwortung des Auftraggebers
§3.1 Ein Schlafcoaching beruht auf Informationen und Kooperation durch den Auftraggeber.
§3.2 Der Auftraggeber erkennt an, dass alle zur Verbesserung notwendigen Schritte und Maßnahmen im Rahmen des Schlafcoachings durch die Schlafcoachin erarbeitet und vorgeschlagen werden und die Umsetzung und der daraus resultierende Erfolg im eigenen Verantwortungsbereich de Auftraggebers liegen.
§3.3 Der Auftraggeber ist für die physische und psychische Gesundheit des Kindes verantwortlich. Maßnahmen im Rahmen des Schlafcoachings werden im eigenen Verantwortungsbereich durchgeführt.
§ 4. Ort des Coachings
Das 1:1 Schlafcoaching findet per Videotelefonie (Teams/ Facetime) statt.
Ausgeschlossen ist dabei die Betreuung über Instagram und Whatsapp.
§ 5. Zeitrahmen
§5.1 Das Coachingespräch beträgt 90 Minuten.
§5.2 Im 1:1 Coachingpaket ist weiterhin 1 Zwischengespräch mit Abstand von max. 5 Wochen à ca. 30 Minuten und 1 Nachgespräch ca. 30 Minuten enthalten
§5.3 Im Verlauf des Coachings können weitere Zwischengespräche vereinbart werden, jedes weitere Zwischengespräch (30 Min) kostet 89,00 €.
§5.4 Die Termine werden zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegt, spätestens jedoch innerhalb der Sitzungen. Terminänderungen oder Absagen sind spätestens 2 volle Tage (48 Std) vor Beginn des Termins zu kommunizieren.
§5.5 Der Auftraggeber hat für spätere Absagen oder Termine, die nicht wahrgenommen werden, keinen Anspruch auf einen Ausweichtermin.
§5.6 WhatsApp Nachrichten werden von Montags bis Freitags im Zeitfenster von 08:00 Uhr - 09:00 Uhr und Abends von 20:00 Uhr - 21:00 Uhr beantwortet.
§5.7 Bei unangekündigten Nichterscheinen der Kunden im Coaching wird keine Erstattung veranlasst und das Coaching kann nachgeholt werden, jedoch wird hier eine Ausfallentschädigung von 149 € in Rechnung gestellt.
§ 6 Kündigung
§6.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten, ohne Angaben von Gründen jederzeit, jedoch spätestens bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin, gekündigt werden.
§6.2 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu zahlen.
§6.3 Eine Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Honorars im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber sind wie folgt geregelt:
bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 100% Rückerstattung
bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 80% Rückerstattung
bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin 50% Rückerstattung.
§6.4 Bei Absage der Schlafcoachin auf Grund von Krankheit o.Ä. wird der Termin innerhalb von 7 Tagen nachgeholt.
§6.5 Sollte das Coaching nach erfolgen Coaching aber noch bevorstehendem Zwischengespräch und Nachgespräch beendet werden, so kann 30% vom Preis erstattet werden.
§ 7. Abgrenzung zu Therapie oder sonstigen Behandlungen
§7.1 Das Schlafcoaching ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und ersetzt diese nicht. Eine normale psychische und physische Belastbarkeit wird vorausgesetzt.
Der Auftraggeber versichert, dass alle U-Untersuchungen des Kindes termingerecht durchgeführt wurden, dass das Kind weder innerhalb der letzten 14 Tage geimpft wurde noch während des Schlafcoachings erkrankt ist und nicht über organische Beschwerden leidet.
§7.2 Akute und/oder chronische Erkrankungen sind vor dem Coaching Termin anzuzeigen.
§ 8. Schlussbestimmung
Als Erfüllungsort und Gesichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Saarbrücken vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
§9. WHO-Empfehlungen zur Schlafsicherheit
Hiermit möchte ich auf die WHO-Empfehlungen zur Schlafsicherheit verweisen.
https://www.kindergesundheit-info.de/fileadmin/user_upload/kindergesundheit-info.de/Download/Schlafen/Schlafempfehlungen-Baby_BZgA_kindergesundheit-info.pdf
https://www.geps.de/wp-content/uploads/Handzettel-deutsch-12-2018-.pdf